Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) zum NaviTourCreator

Lesen Sie die SMITHSOLUTIONS NaviTourCreator-Lizenzvereinbarung

SMITHSOLUTIONS

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Diese EULA ist eine rechtliche Vereinbarung (im Folgenden "Vereinbarung") zwischen Jürgen Schmidt zukünftig SMITHSOLUTIONS genannt und Ihnen, entweder einer Einzelperson oder einer einzelnen Einheit (im Folgenden "Lizenznehmer"). Diese Vereinbarung umfasst die gesamte Software, die zugehörigen Medien, alle gedruckten Materialien, Daten, Dateien und Informationen sowie alle "Online" - oder elektronischen Dokumentationen ("Software"), die dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt werden . Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen anderen Vereinbarungen oder Bedingungen, die in die Software eingebettet sind.

Zustimmung, gebunden zu sein

Durch Klicken auf das Kontrollkästchen "Ich akzeptiere die Bedingungen ..." auf der Seite, durch Ausführen einer schriftlichen Kopie dieser Vereinbarung oder durch Installieren, Kopieren oder anderweitige Verwendung dieser Software erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Wenn der Lizenznehmer mit einer Bedingung nicht einverstanden ist, dürfen Sie die Software oder das Produktpaket nicht herunterladen, bestellen, öffnen, installieren oder verwenden. Wenden Sie sich an SMITHSOLUTIONS, um die kostenlose Rücksendung der Software und der Begleitmaterialien an SMITHSOLUTIONS an den Lizenznehmer zu arrangieren. Darüber hinaus kann ein bestimmter Code von Drittanbietern mit der Software und / oder dem Service bereitgestellt werden. Die diesem Code beigefügten Lizenzbestimmungen von Drittanbietern und nicht die Bestimmungen dieser Vereinbarung regeln Ihre Verwendung dieses Codes.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

DIE HIERUNDER LIZENZIERTE SOFTWARE KANN FEHLER ENTHALTEN. Dem Lizenznehmer wird empfohlen, wichtige Daten zu schützen, Vorsicht walten zu lassen und sich in keiner Weise auf die korrekte Funktion oder Leistung der Software und / oder der dazugehörigen Materialien zu verlassen.

Lizenzgewährung

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt SMITHSOLUTIONS dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht zur Unterlizenzierung) (i) zur Nutzung der Software gemäß der Dokumentation und (ii) zum Kopieren der Software für Archivierungs- oder Sicherungszwecke, sofern alle Titel und Marken, Hinweise zu Urheberrechten und eingeschränkten Rechten auf solchen Kopien reproduziert werden.

Zuschussbeschränkungen

Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders gestattet, darf der Lizenznehmer nicht: (a) abgeleitete Werke von Software oder Dokumentation, einschließlich Übersetzung oder Lokalisierung (Code, der in veröffentlichte APIs (Anwendungsprogrammierschnittstellen) für die Software geschrieben wurde, ändern oder erstellen), gilt nicht als davon ausgeschlossen abgeleitete Werke); (b) Kopieren Sie die Software, sofern dies nicht in dieser Vereinbarung oder an anderer Stelle von SMITHSOLUTIONS vorgesehen ist. (c) Separate Software, die als einzelnes Produkt lizenziert ist, in ihre Bestandteile. (d) Unterlizenzierung oder Erlaubnis der gleichzeitigen Nutzung der Software durch mehr als einen Benutzer; (e) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung oder sonstiger Versuch, den Quellcode für ein Produkt der Software abzuleiten (außer in dem Umfang, in dem geltende Gesetze eine solche Einschränkung ausdrücklich verbieten); (f) die Software weiterzugeben, zu belasten, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen, unterlizenzieren, in einer Timesharing- oder Servicebüro-Vereinbarung zu verwenden oder auf andere Weise Rechte an einer Software zu übertragen. Sie dürfen die Software unter keinen Umständen übertragen. (g) Entfernen oder Ändern von Marken-, Logo-, Urheber- oder anderen geschützten Hinweisen, Legenden, Symbolen oder Etiketten in den Produkten; (h) Veröffentlichung von Ergebnissen von Benchmark-Tests, die mit einer Software durchgeführt wurden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SMITHSOLUTIONS an Dritte; oder (i) Verwenden Sie Software auf einem System mit mehr CPUs als der lizenzierten Nummer, von mehr Benutzern als lizenziert, auf mehr Computern oder Computergeräten als der lizenzierten Nummer oder von mehr Entwicklern als der lizenzierten Nummer.

Keine Software-Produktunterstützung

SMITHSOLUTIONS ist nicht verpflichtet, technischen Support gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz bereitzustellen, und übernimmt keine Garantie dafür, dass bestimmte Fehler oder Unstimmigkeiten in der Software korrigiert werden.

Eigentum und Urheberrecht an Software

Das Eigentum an der Software und allen Kopien davon verbleibt bei SMITHSOLUTIONS und / oder seinen Lieferanten. Die Software ist urheberrechtlich geschützt und durch deutsche Urheberrechtsgesetze und internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Der Lizenznehmer entfernt keine Urheberrechtshinweise von der Software. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das unbefugte Kopieren der Software zu verhindern. Sofern hierin nicht ausdrücklich angegeben, gewährt SMITHSOLUTIONS dem Lizenznehmer kein ausdrückliches oder stillschweigendes Recht aus SMITHSOLUTIONS -Patenten, Urheberrechten, Marken oder Geschäftsgeheimnissen.

Vertraulichkeit

Die beigefügte Software ist eine vertrauliche Information. Der Lizenznehmer wird Software oder Kommentare zu Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SMITHSOLUTIONS nicht an Dritte weitergeben. Der Lizenznehmer wird die Vertraulichkeit von Software mit mindestens der gleichen Sorgfalt wahren, die Sie zum Schutz Ihrer eigenen vertraulichen und geschützten Informationen verwenden, jedoch unter den gegebenen Umständen nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt. Der Lizenznehmer haftet nicht für die Offenlegung vertraulicher Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind, außer durch einen Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Vereinbarung; oder (b) ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden; oder (c) dem Lizenznehmer zu Recht ohne Einschränkung bekannt sind

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